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Anm. 1: Art. 7 Z 4 der Novelle BGBl. I Nr. 20/2020 lautet: „In § 4 Abs. 4 wird … ersetzt, und es entfällt die Wendung „durch Beschluß“.“. Der Entfall der Wendung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Artikel 7, Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020, lautet: „In Paragraph 4, Absatz 4, wird … ersetzt, und es entfällt die Wendung „durch Beschluß“.“. Der Entfall der Wendung konnte nicht durchgeführt werden.)
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Anm. 1: Art. 7 Z 4 der Novelle BGBl. I Nr. 20/2020 lautet: „In § 4 Abs. 4 wird … ersetzt, und es entfällt die Wendung „durch Beschluß“.“. Der Entfall der Wendung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Artikel 7, Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020, lautet: „In Paragraph 4, Absatz 4, wird … ersetzt, und es entfällt die Wendung „durch Beschluß“.“. Der Entfall der Wendung konnte nicht durchgeführt werden.)