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(Anm.: Abs. 5 und 6 aufgehoben durch Z 4 BGBl. II Nr. 190/2025)Anmerkung, wobei Absatz 35 und 6 aufgehoben durch Ziffer 4, dritter Satz nicht anzuwenden istBundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2025,)
(Anm.: Abs. 5 und 6 aufgehoben durch Z 4 BGBl. II Nr. 190/2025)Anmerkung, wobei Absatz 35 und 6 aufgehoben durch Ziffer 4, dritter Satz nicht anzuwenden istBundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2025,)