Art. 7 § 23 FOnV 2006 (weggefallen)

FinanzOnline-Verordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.04.2018 bis 31.12.9999
Teilnehmer sind die imArt. 7 § 4 Abs23 FOnV 2006 seit 27.04.2018 weggefallen. 1 und 2 EU-QuStG bezeichneten Zahlstellen nach Maßgabe des § 2. Teilnehmer sind die im Paragraph 4, Absatz eins und 2 EU-QuStG bezeichneten Zahlstellen nach Maßgabe des Paragraph 2,

Stand vor dem 27.04.2018

In Kraft vom 01.03.2006 bis 27.04.2018
Teilnehmer sind die imArt. 7 § 4 Abs23 FOnV 2006 seit 27.04.2018 weggefallen. 1 und 2 EU-QuStG bezeichneten Zahlstellen nach Maßgabe des § 2. Teilnehmer sind die im Paragraph 4, Absatz eins und 2 EU-QuStG bezeichneten Zahlstellen nach Maßgabe des Paragraph 2,

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