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Auf Weisung des Bundesministers für Finanzen hat das zuständige Finanzamt die Prüfung einer Förderung nach dem Investitionsprämiengesetz auch dann vorzunehmen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt werden soll.
Auf Weisung des Bundesministers für Finanzen hat das zuständige Finanzamt die Prüfung einer Förderung nach dem Investitionsprämiengesetz auch dann vorzunehmen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt werden soll.