§ 39 StrSchG 2020 Diagnostische Referenzwerte

Strahlenschutzgesetz 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat diagnostische Referenzwerte unter Berücksichtigung von empfohlenen europäischen diagnostischen Referenzwerten im Verordnungsweg festzulegen, in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat diagnostische Referenzwerte unter Berücksichtigung von empfohlenen europäischen diagnostischen Referenzwerten im Verordnungsweg festzulegen, in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

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