§ 46 StrSchG 2020 Strahlengeneratoren

Strahlenschutzgesetz 2020

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Verordnungsermächtigung

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Strahlenschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren festzulegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Verordnungsermächtigung

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Strahlenschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren festzulegen.

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