§ 1 JachtVO ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Jachtverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

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