§ 5 DGV 2018 Verwendungsgruppe M ZO 3

Dienstgradeverordnung 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Funktion

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

Ernennung/Überstellung

–

Leutnant

–

6 Jahre und sechs Monate

Oberleutnant

GL

12 Jahre und sechs Monate

Hauptmann

ab FG 1

10 Jahre und sechs Monate

FG 1

20 Jahre und sechs Monate

Major

FG 2

18 Jahre und sechs Monate

ab FG 3

16 Jahre und sechs Monate

  1. (2)Absatz 2,Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Absatz eins, in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Funktion

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

Ernennung/Überstellung

–

Leutnant

–

6 Jahre und sechs Monate

Oberleutnant

GL

12 Jahre und sechs Monate

Hauptmann

ab FG 1

10 Jahre und sechs Monate

FG 1

20 Jahre und sechs Monate

Major

FG 2

18 Jahre und sechs Monate

ab FG 3

16 Jahre und sechs Monate

  1. (2)Absatz 2,Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Absatz eins, in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.

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