Anl. 2 VO über die Gewährung eines FKZ 800.000

Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.02.2021 bis 31.12.9999

(Anm.: Anhang als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anhang als PDF dokumentiert.

Im Anhang der Novelle BGBl. II Nr. 73/2021 wurde die gesamte konsolidierte Rechtsvorschrift wiedergegeben, dokumentiert wurde dieser Anhang als Anlage 2.)Im Anhang der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2021, wurde die gesamte konsolidierte Rechtsvorschrift wiedergegeben, dokumentiert wurde dieser Anhang als Anlage 2.)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.02.2021 bis 31.12.9999

(Anm.: Anhang als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anhang als PDF dokumentiert.

Im Anhang der Novelle BGBl. II Nr. 73/2021 wurde die gesamte konsolidierte Rechtsvorschrift wiedergegeben, dokumentiert wurde dieser Anhang als Anlage 2.)Im Anhang der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2021, wurde die gesamte konsolidierte Rechtsvorschrift wiedergegeben, dokumentiert wurde dieser Anhang als Anlage 2.)

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