§ 4 TVKKV Umsetzungshinweis

Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, ABl. Nr. L 276 vom 20.10.2010 S. 33, insbesondere deren Art. 38 Abs. 2 lit. d, in österreichisches Recht umgesetzt. Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Amtsblatt Nummer L 276 vom 20.10.2010 Seite 33, insbesondere deren Artikel 38, Absatz 2, Litera d,, in österreichisches Recht umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, ABl. Nr. L 276 vom 20.10.2010 S. 33, insbesondere deren Art. 38 Abs. 2 lit. d, in österreichisches Recht umgesetzt. Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Amtsblatt Nummer L 276 vom 20.10.2010 Seite 33, insbesondere deren Artikel 38, Absatz 2, Litera d,, in österreichisches Recht umgesetzt.

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