§ 13 EWStV 2010 Evaluierung

Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Die Bundesanstalt hat laufend eine Evaluierung der Datenqualität (Validität der Erhebung, Stichprobenfehler bzw. Angabe von Konfidenzintervallen) sowie der Wirtschaftlichkeit der Erhebung durchzuführen. Dem Bundesministerium für Arbeit, SozialesFamilie und KonsumentenschutzJugend und dem Bundesministerium für Wirtschaft, FamilieDigitalisierung und JugendWirtschaftsstandort ist jährlichregelmäßig darüber zu berichten. Der Bericht über die Evaluierung der Datenqualität ist gleichzeitig der Öffentlichkeit unentgeltlich über das Internet zugänglich zu machen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2020

Die Bundesanstalt hat laufend eine Evaluierung der Datenqualität (Validität der Erhebung, Stichprobenfehler bzw. Angabe von Konfidenzintervallen) sowie der Wirtschaftlichkeit der Erhebung durchzuführen. Dem Bundesministerium für Arbeit, SozialesFamilie und KonsumentenschutzJugend und dem Bundesministerium für Wirtschaft, FamilieDigitalisierung und JugendWirtschaftsstandort ist jährlichregelmäßig darüber zu berichten. Der Bericht über die Evaluierung der Datenqualität ist gleichzeitig der Öffentlichkeit unentgeltlich über das Internet zugänglich zu machen.

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