§ 25 LLDG 1985 (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2008 bis 31.12.9999
Der Inhaber einer schulfesten Stelle kann unter Bedachtnahme auf § 19 nur Der Inhaber einer schulfesten Stelle kann unter Bedachtnahme auf Paragraph 19, nur

  1. 1.Ziffer einsmit seiner Zustimmung,
  2. 2.Ziffer 2im Falle einer Verwendungsbeschränkung gemäß § 28,im Falle einer Verwendungsbeschränkung gemäß Paragraph 28,,
  3. 3.Ziffer 3bei Aufhebung der Schulfestigkeit,
  4. 4.Ziffer 4bei Auflassung der Planstelle oder
  5. 5.Ziffer 5im Falle des durch Disziplinarerkenntnis ausgesprochenen Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte
an eine andere Schule oder zur Lehrerreserve versetzt werden§ 25 LLDG 1985 seit 31.08.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2008

In Kraft vom 01.09.1985 bis 31.08.2008
Der Inhaber einer schulfesten Stelle kann unter Bedachtnahme auf § 19 nur Der Inhaber einer schulfesten Stelle kann unter Bedachtnahme auf Paragraph 19, nur

  1. 1.Ziffer einsmit seiner Zustimmung,
  2. 2.Ziffer 2im Falle einer Verwendungsbeschränkung gemäß § 28,im Falle einer Verwendungsbeschränkung gemäß Paragraph 28,,
  3. 3.Ziffer 3bei Aufhebung der Schulfestigkeit,
  4. 4.Ziffer 4bei Auflassung der Planstelle oder
  5. 5.Ziffer 5im Falle des durch Disziplinarerkenntnis ausgesprochenen Verlustes der aus der Innehabung einer schulfesten Stelle fließenden Rechte
an eine andere Schule oder zur Lehrerreserve versetzt werden§ 25 LLDG 1985 seit 31.08.2008 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten