§ 77 LLDG 1985 DISZIPLINARRECHT

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1985 bis 31.12.9999
Dienstpflichtverletzungen

Lehrer, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1985 bis 31.12.9999
Dienstpflichtverletzungen

Lehrer, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen.

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