§ 125c LLDG 1985

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.12.9999

Von den Bestimmungen über Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren bleiben unberührt:

  1. 1.Ziffer eins§ 6 des land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 318/1975,Paragraph 6, des land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1975,,
  2. 2.Ziffer 2§ 4 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949.Paragraph 4, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.12.9999

Von den Bestimmungen über Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren bleiben unberührt:

  1. 1.Ziffer eins§ 6 des land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 318/1975,Paragraph 6, des land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1975,,
  2. 2.Ziffer 2§ 4 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949.Paragraph 4, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,.

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