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Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat der bzw. dem für Angelegenheiten des Sports zuständigen Bundesministerin bzw. Bundesminister innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen zu berichten und außerdem jährlich bis Ende März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln und diesen Tätigkeitsbericht in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen. Im Tätigkeitsbericht sind gegliedert nach Sportorganisation, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen:
Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat der bzw. dem für Angelegenheiten des Sports zuständigen Bundesministerin bzw. Bundesminister innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen zu berichten und außerdem jährlich bis Ende März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln und diesen Tätigkeitsbericht in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise auf ihrer Website zu veröffentlichen. Im Tätigkeitsbericht sind gegliedert nach Sportorganisation, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen: