Art. 1 BFG 2021 Bewilligung

Bundesfinanzgesetz 2021

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.05.2021 bis 31.12.9999

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2021 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2021 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine Gebarung

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen

97.797,156103.249,497

148.372,466

Einzahlungen:

75.168,22972.521,255

171.001,393179.100,708

Nettofinanzierungsbedarf:

22.628,92730.728,242

Finanzierungsüberschuss:

22.628,92730.728,242“

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2021 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2021 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

Stand vor dem 27.05.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 27.05.2021

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2021 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2021 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine Gebarung

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen

97.797,156103.249,497

148.372,466

Einzahlungen:

75.168,22972.521,255

171.001,393179.100,708

Nettofinanzierungsbedarf:

22.628,92730.728,242

Finanzierungsüberschuss:

22.628,92730.728,242“

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2021 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2021 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

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