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Legende:
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§ 1 samt Überschrift tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und, im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 anzuwenden. Paragraph eins, samt Überschrift tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und, im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 anzuwenden.
§ 1 samt Überschrift tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und, im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 anzuwenden. Paragraph eins, samt Überschrift tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und, im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/23 anzuwenden.