§ 6 LBVO-abschlPrüf Anwendung anderer Rechtsvorschriften und Verweisungen

Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2021 bis 31.12.9999

Die Anwendung anderer Regelungen, insbesondere der Prüfungsordnungen einzelner Schularten, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2021 bis 31.12.9999

Die Anwendung anderer Regelungen, insbesondere der Prüfungsordnungen einzelner Schularten, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

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