Anl. 1 SFBG

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999

Fahrzeugklasse

Bis zum 31. Dezember 2025

Ab dem 1. Jänner 2026

 

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

M1, M2 oder N1

50

80%

0

Keine Angabe

1Ziffer eins ) Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) im mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nr. 48 der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, ABl. Nr. L 163 vom 26.5.2020 S. 1, angegeben, sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) im mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nr. 48 der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, Amtsblatt Nummer L 163 vom 26.5.2020 Seite 1, angegeben, sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.

2Ziffer 2 ) Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang römisch eins der Verordnung (EG) Nr. 715 aus 2007,.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999

Fahrzeugklasse

Bis zum 31. Dezember 2025

Ab dem 1. Jänner 2026

 

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

M1, M2 oder N1

50

80%

0

Keine Angabe

1Ziffer eins ) Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) im mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nr. 48 der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, ABl. Nr. L 163 vom 26.5.2020 S. 1, angegeben, sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) im mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nr. 48 der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, Amtsblatt Nummer L 163 vom 26.5.2020 Seite 1, angegeben, sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.

2Ziffer 2 ) Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang römisch eins der Verordnung (EG) Nr. 715 aus 2007,.

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