§ 12 DA-G Direktor

Diplomatische Akademie-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.09.2021 bis 31.12.9999

Der Direktor bzw. die Direktorin leitet die Diplomatische Akademie. Er bzw. sie wird von einem stellvertretenden Direktor bzw. einer stellvertretenden Direktorin unterstützt und vertreten.

Stand vor dem 09.09.2021

In Kraft vom 01.07.1996 bis 09.09.2021

Der Direktor bzw. die Direktorin leitet die Diplomatische Akademie. Er bzw. sie wird von einem stellvertretenden Direktor bzw. einer stellvertretenden Direktorin unterstützt und vertreten.

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