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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bestellung und Abberufung des wissenschaftlichen und sonstigen Personals erfolgt durch den Direktor bzw. die Direktorin. Die DienstverträgeArbeitsverträge mit dem wissenschaftlichen und sonstigen Personal werden vom Direktor bzw. von der Direktorin abgeschlossen.
Die Bestellung und Abberufung des wissenschaftlichen und sonstigen Personals erfolgt durch den Direktor bzw. die Direktorin. Die DienstverträgeArbeitsverträge mit dem wissenschaftlichen und sonstigen Personal werden vom Direktor bzw. von der Direktorin abgeschlossen.