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Die Vertragsbediensteten des Bundes werden mit ihren zum 30. Juni 1996 bestehenden Rechten dienst- und besoldungsrechtlicher Art Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Diplomatischen Akademie im Sinn dieses Gesetzes.
Die Vertragsbediensteten des Bundes werden mit ihren zum 30. Juni 1996 bestehenden Rechten dienst- und besoldungsrechtlicher Art Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Diplomatischen Akademie im Sinn dieses Gesetzes.