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(Anm.: Anlage III als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch drei als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung Z 86 der Novelle BGBl. I Nr. 66/2022 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 86, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In der Anlage III (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:„In der Anlage römisch drei (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:
„Finanzierungsvoranschlag- | BVA | BVA | Erfolg |
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 2022 | 2021 | 2020 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 77.371,650 | 76.756,601 | 64.253,919 |
Einz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV | 8.694,166 | 12.344,107 | 7.263,923 |
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 86.065,816 | 89.100,708 | 71.517,842 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden | 58.319,753 | 45.817,659 | 41.644,115 |
Ausz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV | 8.598,781 | 12.554,807 | 7.393,992 |
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 66.918,534 | 58.372,466 | 49.038,107 |
Bundesfinanzierung | 19.147,282 | 30.728,242 | 22.479,735“ |
“.
Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100/2022 als PDF dokumentiert)Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100 aus 2022, als PDF dokumentiert)
(Anm.: Anlage III als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch drei als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung Z 86 der Novelle BGBl. I Nr. 66/2022 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 86, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In der Anlage III (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:„In der Anlage römisch drei (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:
„Finanzierungsvoranschlag- | BVA | BVA | Erfolg |
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 2022 | 2021 | 2020 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 77.371,650 | 76.756,601 | 64.253,919 |
Einz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV | 8.694,166 | 12.344,107 | 7.263,923 |
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 86.065,816 | 89.100,708 | 71.517,842 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden | 58.319,753 | 45.817,659 | 41.644,115 |
Ausz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV | 8.598,781 | 12.554,807 | 7.393,992 |
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 66.918,534 | 58.372,466 | 49.038,107 |
Bundesfinanzierung | 19.147,282 | 30.728,242 | 22.479,735“ |
“.
Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100/2022 als PDF dokumentiert)Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100 aus 2022, als PDF dokumentiert)