Anl. 3 BFG 2022

Bundesfinanzgesetz 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999

(Anm.: Anlage III als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch drei als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung Z 86 der Novelle BGBl. I Nr. 66/2022 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 86, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

„In der Anlage III (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:„In der Anlage römisch drei (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:

„Finanzierungsvoranschlag-

BVA

BVA

Erfolg

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2022

2021

2020

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden

77.371,650

76.756,601

64.253,919

Einz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV

8.694,166

12.344,107

7.263,923

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

86.065,816

89.100,708

71.517,842

Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden

58.319,753

45.817,659

41.644,115

Ausz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV

8.598,781

12.554,807

7.393,992

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

66.918,534

58.372,466

49.038,107

Bundesfinanzierung

19.147,282

30.728,242

22.479,735“

“.

Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100/2022 als PDF dokumentiert)Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100 aus 2022, als PDF dokumentiert)

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 04.06.2022 bis 19.07.2022

(Anm.: Anlage III als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage römisch drei als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung Z 86 der Novelle BGBl. I Nr. 66/2022 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 86, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

„In der Anlage III (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:„In der Anlage römisch drei (Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung) lautet die Tabelle zum Detailbudget 58.01.91 betreffend den Finanzierungsvoranschlag-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf Seite 645 wie folgt:

„Finanzierungsvoranschlag-

BVA

BVA

Erfolg

Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2022

2021

2020

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden

77.371,650

76.756,601

64.253,919

Einz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV

8.694,166

12.344,107

7.263,923

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

86.065,816

89.100,708

71.517,842

Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden

58.319,753

45.817,659

41.644,115

Ausz. infolge eines Kapitaltausches bei WTV

8.598,781

12.554,807

7.393,992

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

66.918,534

58.372,466

49.038,107

Bundesfinanzierung

19.147,282

30.728,242

22.479,735“

“.

Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100/2022 als PDF dokumentiert)Änderungen der Novelle BGBl.I Nr 100 aus 2022, als PDF dokumentiert)

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