§ 93 VerwGesG 2016 Vollziehung

Verwertungsgesellschaftengesetz 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 85 der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 85, der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 85 der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 85, der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.

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