§ 34 SchBV Mindestbesatzungsvorschriften

Schiffsbetriebsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2022 bis 31.12.9999
Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Durch diese Verordnung werden andere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2022 bis 31.12.9999
Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Durch diese Verordnung werden andere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berührt.

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