§ 4 NÜV 2022 Inhalt der Nummernübertragungsinformation

Nummernübertragungsverordnung 2022

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Nummernübertragungsinformation hat folgende Angaben zu enthalten, wobei diese jeweils nach Anschlüssen getrennt aufzugliedern sind:
    1. 1.Ziffer einsden Hinweis, dass der Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes automatisch mit erfolgreichem Abschluss der Nummernübertragung endet und dies für die Endabrechnung einer Kündigung zu diesem Zeitpunkt gleichzusetzen ist, außer der Endnutzer verlangt ausdrücklich die Fortführung des Vertrages;
    2. 2.Ziffer 2den Hinweis, dass das ausdrückliche Verlangen auf Fortführung des Vertrages an den abgebenden oder den aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter gerichtet werden kann und in diesem Fall der Vertrag beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter mit allen verbundenen Zahlungspflichten aufrecht bleibt und eine kostenfreie Ersatznummer vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Verfügung gestellt wird;
    3. 32.Ziffer 32den Hinweis, dass das ausdrückliche Verlangen auf Fortführung des Vertrages auch an den abgebenden oder den aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter gerichtet werden kann und in diesem Fall der Vertrag beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter mit allen verbundenen Zahlungspflichten aufrecht bleibt und eine kostenfreie Ersatznummer vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Verfügung gestellt wird;
    4. 3.Ziffer 3Kontakt-/Eingabestellen für das Fortführungsverlangen nach § 2a Abs. 3, wobei zumindest die Kundenhotline und die Möglichkeit, selbst betriebene Vertriebs- und Beratungsstellen aufzusuchen, anzuführen sind;Kontakt-/Eingabestellen für das Fortführungsverlangen nach Paragraph 2 a, Absatz 3,, wobei zumindest die Kundenhotline und die Möglichkeit, selbst betriebene Vertriebs- und Beratungsstellen aufzusuchen, anzuführen sind;
    5. 4.Ziffer 4den Hinweis, dass der abgebende Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter für den Fall, dass keine Vertragsfortführung verlangt wird, alle Entgeltforderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes, insbesondere die bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Entgelte (Restentgelte), in jener Form abrechnen und dem Endnutzer in Rechnung stellen kann, als wäre zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Nummernübertragung eine ordentliche Kündigung des Vertrags hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes ausgesprochen worden;
    6. 5.Ziffer 5die Höhe der Entgelte, die vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter bei Nummernübertragung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Nummernübertragungsinformation in Rechnung gestellt werden können, sowie den Hinweis, dass diese Entgelte vom Zeitpunkt des Abschlusses der Nummernübertragung abhängen und höher oder niedriger ausfallen können;
    7. 6.Ziffer 6den Hinweis, dass der Endnutzer den Vertrag hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter auch kündigen kann und dass die Höhe der Restentgelte gemäß Z 4 jener bei einer sofortigen Kündigung am Tag der Erstellung der Nummernübertragungsinformation entspricht;den Hinweis, dass der Endnutzer den Vertrag hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter auch kündigen kann und dass die Höhe der Restentgelte gemäß Ziffer 4, jener bei einer sofortigen Kündigung am Tag der Erstellung der Nummernübertragungsinformation entspricht;
    8. 7.Ziffer 7eine allenfalls verbleibende Vertragsdauer sowie die Information über allenfalls vereinbarte Kündigungstermine und –fristen; verbunden mit dem Hinweis, dass das Versäumen eines Kündigungstermins zu höheren Restentgelten als aktuell ausgewiesen führen kann und
    9. 8.Ziffer 8den Hinweis, dass eine Nummernübertragung innerhalb eines Monats nach Vertragsende möglich ist, außer der Endnutzer verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht. Hat der Endnutzer bereits darauf verzichtet, ist er in der Nummernübertragungsinformation darauf hinzuweisen.
  2. (2)Absatz 2,Der Endnutzer ist berechtigt, die Ausstellung der Nummernübertragungsinformation bis einen Monat nach Vertragsende beim potenziell aufnehmenden oder abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zu beantragen.

Stand vor dem 02.11.2025

In Kraft vom 01.07.2022 bis 02.11.2025
  1. (1)Absatz eins,Die Nummernübertragungsinformation hat folgende Angaben zu enthalten, wobei diese jeweils nach Anschlüssen getrennt aufzugliedern sind:
    1. 1.Ziffer einsden Hinweis, dass der Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes automatisch mit erfolgreichem Abschluss der Nummernübertragung endet und dies für die Endabrechnung einer Kündigung zu diesem Zeitpunkt gleichzusetzen ist, außer der Endnutzer verlangt ausdrücklich die Fortführung des Vertrages;
    2. 2.Ziffer 2den Hinweis, dass das ausdrückliche Verlangen auf Fortführung des Vertrages an den abgebenden oder den aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter gerichtet werden kann und in diesem Fall der Vertrag beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter mit allen verbundenen Zahlungspflichten aufrecht bleibt und eine kostenfreie Ersatznummer vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Verfügung gestellt wird;
    3. 32.Ziffer 32den Hinweis, dass das ausdrückliche Verlangen auf Fortführung des Vertrages auch an den abgebenden oder den aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter gerichtet werden kann und in diesem Fall der Vertrag beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter mit allen verbundenen Zahlungspflichten aufrecht bleibt und eine kostenfreie Ersatznummer vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Verfügung gestellt wird;
    4. 3.Ziffer 3Kontakt-/Eingabestellen für das Fortführungsverlangen nach § 2a Abs. 3, wobei zumindest die Kundenhotline und die Möglichkeit, selbst betriebene Vertriebs- und Beratungsstellen aufzusuchen, anzuführen sind;Kontakt-/Eingabestellen für das Fortführungsverlangen nach Paragraph 2 a, Absatz 3,, wobei zumindest die Kundenhotline und die Möglichkeit, selbst betriebene Vertriebs- und Beratungsstellen aufzusuchen, anzuführen sind;
    5. 4.Ziffer 4den Hinweis, dass der abgebende Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter für den Fall, dass keine Vertragsfortführung verlangt wird, alle Entgeltforderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes, insbesondere die bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Entgelte (Restentgelte), in jener Form abrechnen und dem Endnutzer in Rechnung stellen kann, als wäre zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Nummernübertragung eine ordentliche Kündigung des Vertrags hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes ausgesprochen worden;
    6. 5.Ziffer 5die Höhe der Entgelte, die vom abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter bei Nummernübertragung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Nummernübertragungsinformation in Rechnung gestellt werden können, sowie den Hinweis, dass diese Entgelte vom Zeitpunkt des Abschlusses der Nummernübertragung abhängen und höher oder niedriger ausfallen können;
    7. 6.Ziffer 6den Hinweis, dass der Endnutzer den Vertrag hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter auch kündigen kann und dass die Höhe der Restentgelte gemäß Z 4 jener bei einer sofortigen Kündigung am Tag der Erstellung der Nummernübertragungsinformation entspricht;den Hinweis, dass der Endnutzer den Vertrag hinsichtlich des auf der zu übertragenden Nummer erbrachten mobilen Sprachkommunikationsdienstes beim abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter auch kündigen kann und dass die Höhe der Restentgelte gemäß Ziffer 4, jener bei einer sofortigen Kündigung am Tag der Erstellung der Nummernübertragungsinformation entspricht;
    8. 7.Ziffer 7eine allenfalls verbleibende Vertragsdauer sowie die Information über allenfalls vereinbarte Kündigungstermine und –fristen; verbunden mit dem Hinweis, dass das Versäumen eines Kündigungstermins zu höheren Restentgelten als aktuell ausgewiesen führen kann und
    9. 8.Ziffer 8den Hinweis, dass eine Nummernübertragung innerhalb eines Monats nach Vertragsende möglich ist, außer der Endnutzer verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht. Hat der Endnutzer bereits darauf verzichtet, ist er in der Nummernübertragungsinformation darauf hinzuweisen.
  2. (2)Absatz 2,Der Endnutzer ist berechtigt, die Ausstellung der Nummernübertragungsinformation bis einen Monat nach Vertragsende beim potenziell aufnehmenden oder abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zu beantragen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten