§ 7 NÜV 2022 Mindestkapazitäten

Nummernübertragungsverordnung 2022

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999

Jeder Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hat Kapazitäten für den Export von zumindest 2.000 Routingeinträgen unabhängig vom Endnutzertyp je Arbeitstag sicherzustellen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2022 bis 31.12.9999

Jeder Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hat Kapazitäten für den Export von zumindest 2.000 Routingeinträgen unabhängig vom Endnutzertyp je Arbeitstag sicherzustellen.

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