§ 20 B-SprLV Feuerlöscheinrichtungen

Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Im Manipulationsraum sind geeignete Löschhilfen in ausreichender Menge bereit zu halten. Ist kein Manipulationsraum vorhanden, sind die Löschhilfen beim Zugang zum Lager bereit zu halten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2011 bis 31.12.9999

Im Manipulationsraum sind geeignete Löschhilfen in ausreichender Menge bereit zu halten. Ist kein Manipulationsraum vorhanden, sind die Löschhilfen beim Zugang zum Lager bereit zu halten.

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