§ 8 HZV (weggefallen)

Hochschul-Zulassungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.11.2013 bis 31.12.9999
Zum Zweck der Eignungserkundung sind mindestens eintägige Informations- und Orientierungsworkshops einzurichten, die eine erste Praxisbegegnung ermöglichen und eine ausführliche Information über berufsspezifische Anforderungen vermitteln§ 8 HZV seit 07.11.2013 weggefallen.

Stand vor dem 07.11.2013

In Kraft vom 01.10.2007 bis 07.11.2013
Zum Zweck der Eignungserkundung sind mindestens eintägige Informations- und Orientierungsworkshops einzurichten, die eine erste Praxisbegegnung ermöglichen und eine ausführliche Information über berufsspezifische Anforderungen vermitteln§ 8 HZV seit 07.11.2013 weggefallen.

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