Anl. 5 MAB-AV Theoretische Ausbildung

MAB-Ausbildungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.9999

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Obduktionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 233 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate

36

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

113

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt, gerichtsmedizinisches/anatomisches/pathologisches Institut

Pathologie

325

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.9999

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Obduktionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 233 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 92 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 113 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate

36

Prüfungskommission

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

113

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt, gerichtsmedizinisches/anatomisches/pathologisches Institut

Pathologie

325

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten