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Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Operationsassistenz hat mindestens 1 100 Stunden zu umfassen. Von den 1 100 Stunden müssen mindestens 550 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 392 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme | 40 | Lehrkraft |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System | 40 | Lehrkraft |
Arbeitsplatz Operationssaal | 155 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 272 | |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt | Operationssaal | 550 |
Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Operationsassistenz hat mindestens 1 100 Stunden zu umfassen. Von den 1 100 Stunden müssen mindestens 550 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 392 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 158 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 100 – 550 – 272 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme | 40 | Lehrkraft |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System | 40 | Lehrkraft |
Arbeitsplatz Operationssaal | 155 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 272 | |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt | Operationssaal | 550 |