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(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)
(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)