Anl. 20 MAB-AV Bezeichnung und Adresse des Lehrgangs bzw. der Schule, Rechtsträger sowie DVR-Nummer

MAB-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2015 bis 31.12.9999

(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)

Stand vor dem 11.09.2015

In Kraft vom 01.10.2013 bis 11.09.2015

(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)

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