Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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Anm. 1:Anmerkung eins, :
gemäß BGBl. II Nr. 80/2023 ab 1.4.2023: 0,49 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2023, ab 1.4.2023: 0,49 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 94/2026 ab 1.5.2026: 0,54 Euro)gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2026, ab 1.5.2026: 0,54 Euro)
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Anm. 1:Anmerkung eins, :
gemäß BGBl. II Nr. 80/2023 ab 1.4.2023: 0,49 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2023, ab 1.4.2023: 0,49 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 94/2026 ab 1.5.2026: 0,54 Euro)gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2026, ab 1.5.2026: 0,54 Euro)