§ 17 WEviG Sprachliche Gleichbehandlung

Wählerevidenzgesetz 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999

Der Bund hat pro zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 aufgrund des Wählerevidenzgesetzes 1973 erfasster Person eine PauschalentschädigungSoweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Höhe vonAnwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils 0,50 Eurogeschlechtsspezifische Form zu leisten. Die Pauschalentschädigungen sind innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweils genannten Zeitpunkt an die Landeshauptmänner anzuweisen. Die Landeshauptmänner haben die Pauschalentschädigungen unverzüglich an die Gemeinden weiterzuleiten. Die Pauschalentschädigung für die Stadt Wien ist ebenfalls bis zum jeweils genannten Zeitpunkt vom Bundesminister für Inneres anzuweisenverwenden.

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 17.05.2018 bis 19.07.2022

Der Bund hat pro zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 aufgrund des Wählerevidenzgesetzes 1973 erfasster Person eine PauschalentschädigungSoweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Höhe vonAnwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils 0,50 Eurogeschlechtsspezifische Form zu leisten. Die Pauschalentschädigungen sind innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweils genannten Zeitpunkt an die Landeshauptmänner anzuweisen. Die Landeshauptmänner haben die Pauschalentschädigungen unverzüglich an die Gemeinden weiterzuleiten. Die Pauschalentschädigung für die Stadt Wien ist ebenfalls bis zum jeweils genannten Zeitpunkt vom Bundesminister für Inneres anzuweisenverwenden.

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