§ 5 LMSVG-EU-QuaDG-AbV (weggefallen)

LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.12.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 323/2007 tritt am 1. März 2008 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 323 aus 2007, tritt am 1. März 2008 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung BGBl. II Nr. 135/2011.Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2011,.
§ 5 LMSVG-EU-QuaDG-AbV seit 01.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 01.12.2022

In Kraft vom 20.03.2013 bis 01.12.2022
  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 323/2007 tritt am 1. März 2008 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 323 aus 2007, tritt am 1. März 2008 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung BGBl. II Nr. 135/2011.Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2011,.
§ 5 LMSVG-EU-QuaDG-AbV seit 01.12.2022 weggefallen.

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