§ 58 SchAVO Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

Schifffahrtsanlagenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2008 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung), BGBl. Nr. 334/1991, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 249/2005, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1991,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2005,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2008 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung), BGBl. Nr. 334/1991, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 249/2005, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1991,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2005,, außer Kraft.

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