§ 9 QuRV Personenbezogene Bezeichnungen

Quotenregelungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

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