§ 28 EEffG (weggefallen)

Bundes-Energieeffizienzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2023 bis 31.12.9999
Energiestatistik
  1. (1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann durch Verordnung statistische Erhebungen und die Erstellung von Statistiken für eine möglichst fundierte Erfassung und Interpretation von Energieverbrauchsentwicklungen im Energiebereich erlassen. Die Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 gelten sinngemäß.
  2. (2)Absatz 2,Im Fall einer Erlassung einer Verordnung gemäß Abs. 1 haben die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß § 24 sowie die E-Control der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu übermitteln.Im Fall einer Erlassung einer Verordnung gemäß Absatz eins, haben die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Paragraph 24, sowie die E-Control der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu übermitteln.
§ 28 EEffG seit 14.06.2023 weggefallen.

Stand vor dem 14.06.2023

In Kraft vom 12.08.2014 bis 14.06.2023
Energiestatistik
  1. (1)Absatz eins,Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann durch Verordnung statistische Erhebungen und die Erstellung von Statistiken für eine möglichst fundierte Erfassung und Interpretation von Energieverbrauchsentwicklungen im Energiebereich erlassen. Die Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 gelten sinngemäß.
  2. (2)Absatz 2,Im Fall einer Erlassung einer Verordnung gemäß Abs. 1 haben die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß § 24 sowie die E-Control der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu übermitteln.Im Fall einer Erlassung einer Verordnung gemäß Absatz eins, haben die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Paragraph 24, sowie die E-Control der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu übermitteln.
§ 28 EEffG seit 14.06.2023 weggefallen.

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