§ 33a EEffG (weggefallen)

Bundes-Energieeffizienzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2023 bis 31.12.9999
§ 15 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020§ 33a EEffG tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.06.2023 weggefallen. Paragraph 15, Absatz eins und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 14.06.2023

In Kraft vom 22.07.2020 bis 14.06.2023
§ 15 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020§ 33a EEffG tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.06.2023 weggefallen. Paragraph 15, Absatz eins und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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