§ 78 EEffG Sprachliche Gleichbehandlung

Bundes-Energieeffizienzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2023 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2023 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.

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