§ 41 FMaG 2016 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl. I Nr. 134/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2015,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl. I Nr. 134/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2015,, außer Kraft.

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