§ 1 CBCR-VG Umsetzung von Unionsrecht

CBCR-Veröffentlichungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2024 bis 31.12.9999

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, ABl. Nr. L 429 vom 1.12.2021, S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, Amtsblatt Nummer L 429 vom 1.12.2021, Seite 1, in österreichisches Recht umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2024 bis 31.12.9999

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, ABl. Nr. L 429 vom 1.12.2021, S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, Amtsblatt Nummer L 429 vom 1.12.2021, Seite 1, in österreichisches Recht umgesetzt.

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