§ 8 KIG 2025 Inkrafttreten

Kommunalinvestitionsgesetz 2025

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2025 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1, die §§ 2 bis 4 samt Überschriften und die Bezeichnung des § 8 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 samt Überschrift außer Kraft.Paragraph eins,, die Paragraphen 2 bis 4 samt Überschriften und die Bezeichnung des Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2025,, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 5, samt Überschrift außer Kraft.

Stand vor dem 30.06.2025

In Kraft vom 23.07.2024 bis 30.06.2025
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1, die §§ 2 bis 4 samt Überschriften und die Bezeichnung des § 8 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 samt Überschrift außer Kraft.Paragraph eins,, die Paragraphen 2 bis 4 samt Überschriften und die Bezeichnung des Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2025,, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 5, samt Überschrift außer Kraft.

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