§ 23 DVO 2008 Standorterkundung und -untersuchung

Deponieverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Für jeden neuen Deponiestandort, ausgenommen für eine Bodenaushubdeponie, sind Standorterkundungen und -untersuchungen gemäß ÖNORM S 2074-1 „Geotechnik im Deponiebau – Teil 1: Standorterkundung“, Punkt 5 und 6, ausgegeben am 1. Mai 2004, und ÖNORM S 2074-2 „Geotechnik im Deponiebau – Teil 2: Erdarbeiten“, Punkt 5, ausgegeben am 1. September 2004, beizubringen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Für jeden neuen Deponiestandort, ausgenommen für eine Bodenaushubdeponie, sind Standorterkundungen und -untersuchungen gemäß ÖNORM S 2074-1 „Geotechnik im Deponiebau – Teil 1: Standorterkundung“, Punkt 5 und 6, ausgegeben am 1. Mai 2004, und ÖNORM S 2074-2 „Geotechnik im Deponiebau – Teil 2: Erdarbeiten“, Punkt 5, ausgegeben am 1. September 2004, beizubringen.

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