§ 47b DVO 2008

Deponieverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2021 bis 31.12.9999

Abweichend zu Anhang 4 und 5 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 die Methoden zur Beurteilung von Abfällen gemäß Anhang 4 und 5 der Deponieverordnung 2008 idF. BGBl. II Nr. 291/2016 angewendet werden. Abweichend zu Anhang 4 und 5 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 die Methoden zur Beurteilung von Abfällen gemäß Anhang 4 und 5 der Deponieverordnung 2008 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2016, angewendet werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2021 bis 31.12.9999

Abweichend zu Anhang 4 und 5 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 die Methoden zur Beurteilung von Abfällen gemäß Anhang 4 und 5 der Deponieverordnung 2008 idF. BGBl. II Nr. 291/2016 angewendet werden. Abweichend zu Anhang 4 und 5 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 die Methoden zur Beurteilung von Abfällen gemäß Anhang 4 und 5 der Deponieverordnung 2008 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2016, angewendet werden.

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