Anl. 2 FoPV Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung

Forschungsprämienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999

Forschungsaufwendungen (Art; vor allfälliger Kürzung um steuerfreie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln)

Betrag in Euro

1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (z. B. freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, sind nur die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechenden Anteile an diesen Aufwendungen (Ausgaben) einzubeziehen.

2. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben), soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung dienen sowie unmittelbare Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen nach Maßgabe des § 1 Abs. 2a (Anhang I, Teil A, Z 1).2. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben), soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung dienen sowie unmittelbare Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) nach Maßgabe des Paragraph eins, soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienenAbsatz 2 a, (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,).

3. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.3. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.

4. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.4. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.

5. Fiktiver Unternehmerlohn

Forschungsaufwendungen gesamt (Summe aus 1 bis 5)

Abzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß § 108c Abs. 2 Z 2 vorletzter Teilstrich EStG 1988 erfasst sindAbzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Paragraph 3, Absatz 4, EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer 2, vorletzter Teilstrich EStG 1988 erfasst sind

Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988

Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988“

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 10.08.2022 bis 01.04.2026

Forschungsaufwendungen (Art; vor allfälliger Kürzung um steuerfreie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln)

Betrag in Euro

1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (z. B. freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, sind nur die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechenden Anteile an diesen Aufwendungen (Ausgaben) einzubeziehen.

2. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben), soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung dienen sowie unmittelbare Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen nach Maßgabe des § 1 Abs. 2a (Anhang I, Teil A, Z 1).2. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben), soweit sie Forschung und experimenteller Entwicklung dienen sowie unmittelbare Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) nach Maßgabe des Paragraph eins, soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienenAbsatz 2 a, (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,).

3. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.3. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.

4. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind.4. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang römisch eins, Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.

5. Fiktiver Unternehmerlohn

Forschungsaufwendungen gesamt (Summe aus 1 bis 5)

Abzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß § 108c Abs. 2 Z 2 vorletzter Teilstrich EStG 1988 erfasst sindAbzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Paragraph 3, Absatz 4, EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer 2, vorletzter Teilstrich EStG 1988 erfasst sind

Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988

Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988“

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