§ 21 SanktG 2024 Sprachliche Gleichbehandlung

Sanktionengesetz 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2025 bis 31.12.9999

Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2025 bis 31.12.9999

Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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