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Der Titel und § 4 treten mit dem der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2025 folgenden Tag in Kraft. Der Titel und Paragraph 4, treten mit dem der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2025, folgenden Tag in Kraft.
Der Titel und § 4 treten mit dem der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2025 folgenden Tag in Kraft. Der Titel und Paragraph 4, treten mit dem der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2025, folgenden Tag in Kraft.