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Die MKS-Verordnung, BGBl. II Nr. 199/2008, tritt mit dem Zeitpunkt der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft. Die MKS-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2008,, tritt mit dem Zeitpunkt der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
Die MKS-Verordnung, BGBl. II Nr. 199/2008, tritt mit dem Zeitpunkt der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft. Die MKS-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2008,, tritt mit dem Zeitpunkt der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.