§ 70 MPG 2021 Werbung für Medizinprodukte

Medizinproduktegesetz 2021

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Allgemeine Anforderungen

Angaben zur Zweckbestimmung in Werbematerialien dürfen der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung nicht widersprechen.

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